Betriebsbedingte Kündigung

Kündigung anfechten oder Abfindung verhandeln

Sie wurden aus betrieblichen Gründen gekündigt? In vielen Fällen ist die Kündigung angreifbar. Wer jetzt die richtigen Schritte geht, kann mehr erreichen, als nur den Job zu retten: Abfindung sichern, Sperrzeit vermeiden, Zeit gewinnen, Chancen nutzen. Ich helfe Arbeitnehmern wie Ihnen jeden Tag dabei, sich nach einer Kündigung nicht überrumpeln zu lassen – sondern das Maximum rauszuholen: rechtlich, strategisch und finanziell. In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir z.B.:

  • Ist die Kündigung voraussichtlich unwirksam?
  • Bekommen Sie eine Abfindung?
  • Sollten Sie klagen – und wenn ja, wie schnell muss reagiert werden?
★★★★★
5,0 bei google.de 62 Bewertungen
Franz Meschke
Rechtsanwalt Franz Meschke, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Jetzt prüfen lassen – schneller Rückruf
Online-Anfrage
E-Mail schreiben
rechtsanwalt@meschke.pro
Sofort-Hilfe am Telefon
(0351) 41881590

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Das kann etwa an einer Umstrukturierung, einem Auftragsrückgang oder einer Standortschließung liegen.

Doch nicht jede betriebsbedingte Kündigung ist rechtlich haltbar. Arbeitgeber müssen strenge Voraussetzungen einhalten – darunter eine ordnungsgemäße Sozialauswahl und das Bemühen, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen. Diese Punkte sind regelmäßig angreifbar.

Wichtig: Klagefrist von drei Wochen beachten!

Wenn Ihnen bereits eine Kündigung zugegangen ist, müssen Sie unbedingt die Frist des § 4 S. 1 KSchG beachten: Sie haben nur drei Wochen Zeit, ab dem Tag des Kündigungszugangs, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb: Zögern Sie nicht. Warten Sie nicht. Handeln Sie rechtzeitig.

Auch ohne Kündigung: Beratung lohnt sich frühzeitig

Viele Arbeitnehmer spüren, dass eine Kündigung in der Luft liegt: Gespräche über Stellenabbau, Umstrukturierungen, Standortverlagerung oder erste Abmahnungen sind häufige Vorboten. Wer sich bereits in dieser Phase beraten lässt, kann:

Gerade wenn ein Arbeitgeber den sanften Weg über einen Aufhebungsvertrag sucht, ist es wichtig, genau zu prüfen, ob und was Sie unterschreiben – und welche Folgen das für Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld haben kann.

Lassen Sie sich kompetent vertreten

Ich verfüge als Fachanwalt für Arbeitsrecht über die nötige Erfahrung, um Ihre Kündigung auf rechtliche Fehler zu prüfen, Ihre Erfolgschancen realistisch einzuschätzen und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen – sei es vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen.

Ganz gleich, ob Sie gerade das Kündigungsschreiben in der Hand halten oder eine Trennung lediglich angedeutet wurde: Ich stehe an Ihrer Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – je früher, desto besser.

Eine betriebsbedingte Kündigung bedeutet nicht zwangsläufig das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Häufig erfüllen Arbeitgeber nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen oder die Sozialauswahl ist fehlerhaft. Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine attraktive Abfindung deutlich verbessern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden prüfe ich die Wirksamkeit der Kündigung, entwickle eine individuelle Strategie und setze Ihre Rechte konsequent durch. Durch meine Erfahrung in zahlreichen Kündigungsschutzverfahren profitieren Sie von einer fundierten Einschätzung und einer starken Vertretung vor Gericht. Handeln Sie frühzeitig – so sichern Sie sich die besten Möglichkeiten für Ihre berufliche und finanzielle Zukunft.