Ist ein Arbeitnehmer krank, dann trifft ihn eine personenbedingte Kündigung oft in einer ohnehin schwierigen Situation. Dennoch steht man nicht schutzlos da, wenn man rechtzeitig reagiert. Viele Arbeitnehmer fragen sich:
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht einfach wegen jeder Krankheit kündigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
Als Arbeitnehmer sind Sie nicht schutzlos. Eine krankheitsbedingte Kündigung, auch personenbedingte Kündigung, kann oftmals erfolgreich angegriffen werden, insbesondere wenn:
Sie haben die zeitlich befristete Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen und die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Handeln Sie daher hier schnell, um Ihre Rechte zu wahren!
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kämpfe ich für Ihre Rechte nach dem Erhalt einer Kündigung. Mögliche Reaktionen sind:
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für Arbeitnehmer belastend, muss jedoch nicht immer rechtmäßig sein. Lassen Sie die Kündigung von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen und wehren Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Entlassung. Ich stehe Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Haben Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten? Kontaktieren Sie mich jetzt – gemeinsam finden wir eine Lösung! Eine krankheitsbedingte Kündigung ist oft nicht das letzte Wort. Arbeitnehmer in Dresden und Umgebung haben die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung vorzugehen und eine Abfindung auszuhandeln. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich die Wirksamkeit der Kündigung und entwickle eine individuelle Strategie, um Ihre Rechte zu sichern und finanzielle Nachteile zu vermeiden.