Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das nicht nur die Gesundheit des Betroffenen, sondern auch das Betriebsklima nachhaltig schädigen kann. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat jeder siebte Arbeitnehmer in Deutschland bereits einmal Erfahrungen mit Mobbing gemacht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Schadensersatz wegen Mobbing durchzusetzen. In einem Erstgespräch klären wir
Unter Mobbing versteht man systematische Schikane, Ausgrenzung oder Demütigung einer Person über einen längeren Zeitraum hinweg. Dazu gehören beispielsweise:
Wichtig ist, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein systematisches Verhalten.
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern eine Reihe von Möglichkeiten, um sich gegen Mobbing zu wehren. Hier sind die wichtigsten Rechte:
1. Anspruch auf ein gesundes Arbeitsumfeld
Arbeitgeber sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Dazu gehört auch der Schutz vor psychischen Belastungen durch Mobbing.
2. Beschwerderecht nach § 13 AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt Arbeitnehmern das Recht, sich bei der zuständigen Stelle im Unternehmen über Mobbing zu beschweren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen.
3. Unterlassungsanspruch
Betroffene können verlangen, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um das Mobbing zu unterbinden. Dazu können Versetzungen oder Abmahnungen der mobbenden Person gehören.
4. Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche
Mobbing kann einen Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld auslösen, §§ 823, 253 BGB.
5. Kündigungsrecht
In extremen Fällen haben Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis selbst außerordentlich zu kündigen, wenn ein Verbleib im Betrieb unzumutbar ist.
Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, dann muss das weitere Vorgehen wohl überlegt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Dokumentation des Mobbings
Führen Sie ein detailliertes Mobbing-Tagebuch, in dem Sie folgende Punkte festhalten:
2. Beschwerde beim Arbeitgeber
Reichen Sie eine offizielle Beschwerde bei der zuständigen Stelle (z.B. der Personalabteilung oder beim Betriebsrat) ein. Fordern Sie konkrete Maßnahmen zur Beendigung des Mobbings.
3. Einschaltung des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat das Recht, auf die Einhaltung der Schutzvorschriften zu achten. Er kann Vermittlungsgespräche initiieren oder Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person fordern.
4. Außergerichtliche Einigung
In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, z.B. durch eine Mediation oder die Versetzung der mobbenden Person.
5. Klage vor dem Arbeitsgericht
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder das Mobbing anhält, können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Hierbei ist es wichtig, die Mobbing-Vorfälle umfassend darzulegen. Das wird ohne eine detaillierte Dokumentation des Mobbings nicht funktionieren.
Die Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld hängt von der Schwere des Mobbings und den individuellen Auswirkungen auf den Betroffenen ab. In der Rechtsprechung wurden bereits Schmerzensgelder zwischen 5.000 und 50.000 € zugesprochen. Entscheidend sind dabei:
Auch Arbeitgeber sollten Mobbing ernst nehmen und präventive Maßnahmen ergreifen, um Konflikte zu vermeiden. Dazu gehören:
Mobbing am Arbeitsplatz ist eine ernstzunehmende Belastung, die rechtliche Schritte erforderlich machen kann. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und Unterstützung.