Mobbing am Arbeitsplatz?

Rechte als Arbeitnehmer und Schadensersatz

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das nicht nur die Gesundheit des Betroffenen, sondern auch das Betriebsklima nachhaltig schädigen kann. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat jeder siebte Arbeitnehmer in Deutschland bereits einmal Erfahrungen mit Mobbing gemacht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Schadensersatz wegen Mobbing durchzusetzen. In einem Erstgespräch klären wir

  • Was ist Mobbing?
  • Richtige Dokumentation per Mobbing-Tagebuch
  • Höhe des Schadenersatzanspruchs
  • Pflichten des Arbeitgebers
★★★★★
5,0 bei google.de 62 Bewertungen
Franz Meschke
Rechtsanwalt Franz Meschke, LL.M.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Jetzt prüfen lassen – schneller Rückruf
Online-Anfrage
E-Mail schreiben
rechtsanwalt@meschke.pro
Sofort-Hilfe am Telefon
(0351) 41881590

Was ist Mobbing?

Unter Mobbing versteht man systematische Schikane, Ausgrenzung oder Demütigung einer Person über einen längeren Zeitraum hinweg. Dazu gehören beispielsweise:

Wichtig ist, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein systematisches Verhalten.

Rechte von Arbeitnehmern bei Mobbing: insbesondere Schadensersatz

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern eine Reihe von Möglichkeiten, um sich gegen Mobbing zu wehren. Hier sind die wichtigsten Rechte:

1. Anspruch auf ein gesundes Arbeitsumfeld

Arbeitgeber sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. Dazu gehört auch der Schutz vor psychischen Belastungen durch Mobbing.

2. Beschwerderecht nach § 13 AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt Arbeitnehmern das Recht, sich bei der zuständigen Stelle im Unternehmen über Mobbing zu beschweren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen.

3. Unterlassungsanspruch

Betroffene können verlangen, dass der Arbeitgeber Maßnahmen ergreift, um das Mobbing zu unterbinden. Dazu können Versetzungen oder Abmahnungen der mobbenden Person gehören.

4. Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche

Mobbing kann einen Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld auslösen, §§ 823, 253 BGB.

5. Kündigungsrecht

In extremen Fällen haben Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhältnis selbst außerordentlich zu kündigen, wenn ein Verbleib im Betrieb unzumutbar ist.

Schritte zur Durchsetzung von Schadensersatz bei Mobbing und anderen Ansprüchen

Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, dann muss das weitere Vorgehen wohl überlegt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Dokumentation des Mobbings

Führen Sie ein detailliertes Mobbing-Tagebuch, in dem Sie folgende Punkte festhalten:

2. Beschwerde beim Arbeitgeber

Reichen Sie eine offizielle Beschwerde bei der zuständigen Stelle (z.B. der Personalabteilung oder beim Betriebsrat) ein. Fordern Sie konkrete Maßnahmen zur Beendigung des Mobbings.

3. Einschaltung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das Recht, auf die Einhaltung der Schutzvorschriften zu achten. Er kann Vermittlungsgespräche initiieren oder Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person fordern.

4. Außergerichtliche Einigung

In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, z.B. durch eine Mediation oder die Versetzung der mobbenden Person.

5. Klage vor dem Arbeitsgericht

Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder das Mobbing anhält, können Sie vor dem Arbeitsgericht klagen. Hierbei ist es wichtig, die Mobbing-Vorfälle umfassend darzulegen. Das wird ohne eine detaillierte Dokumentation des Mobbings nicht funktionieren.

Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld

Die Höhe von Schadensersatz und Schmerzensgeld hängt von der Schwere des Mobbings und den individuellen Auswirkungen auf den Betroffenen ab. In der Rechtsprechung wurden bereits Schmerzensgelder zwischen 5.000 und 50.000 € zugesprochen. Entscheidend sind dabei:

Präventive Maßnahmen für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber sollten Mobbing ernst nehmen und präventive Maßnahmen ergreifen, um Konflikte zu vermeiden. Dazu gehören:

Fazit: Lassen Sie sich professionell unterstützen

Mobbing am Arbeitsplatz ist eine ernstzunehmende Belastung, die rechtliche Schritte erforderlich machen kann. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und Unterstützung.