Anwaltskosten

Anwaltskosten richten sich in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses Gesetz stellt dann in den meisten Fällen nach dem Wert des jeweiligen Falls ab. Das ist der sogenannte Gegenstandswert.

Alternativ ist es auch möglich mit den Anwalt eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Hier bearbeiten wir Ihr Anliegen zu einem Festpreis. Dies gibt dem Mandanten Sicherheit in Bezug auf die insgesamt zu erwartende Höhe der Rechtsberatung. Vergütungsvereinbarungen werden oft bei dem Entwurf von einem Ehevertrag oder auch für ein Testament geschlossen.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden viele Kosten auch von dieser übernommen. Gern prüfen wir, ob die Anwaltskosten für Ihr Anliegen durch Ihre Versicherung abgedeckt ist. Diese treten insbesondere bei einer Ordnungswidrigkeit, Mietsachen, im Arbeitsrecht wie für die Prüfung von einem Arbeitszeugnis oder einer Kündigung. Dies gilt auch für Nachbarschaftsstreitigkeiten und Forderungen aus Schadenersatz. Dabei sind wir unabhängig von Versicherungen. Egal bei welcher Versicherung Sie einen Vertrag haben: Wir werden gern für Ihr Recht tätig.

Im Verkehrsrecht ist es zum Beispiel so, dass die Versicherung des Unfallverursachers neben den Reparaturkosten auch für die Gebühren für den Rechtsanwalt sowie die Kosten für ein Gutachten eintreten muss. Unsere enge Zusammenarbeit mit Werkstatt, Gutachter und Versicherung hat den Vorteil, dass wir zeitnah und Kosteneffizient die beste Lösung für Sie erzielen können.

Zusätzlich besteht in Bezug auf Anwaltskosten noch die Möglichkeit Stundenvereinbarungen zu treffen. Diese wird besonders häufig für das Entwerfen oder Prüfen von umfassenden Verträgen vereinbart.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir sicher eine Möglichkeit um Ihren Anspruch durchzusetzen. Über die zu erwartenden Kosten informieren wir Sie gern.

Nach oben scrollen