Arbeitszeugnis prüfen lassen
Wie sieht ein einfaches Arbeitszeugnis aus?
Das einfache Zeugnis sollte folgende Angaben enthalten:
- Überschrift
- Angaben zur Person des Arbeitnehmers
- Angaben zum Arbeitgeber beziehungsweise zum Unternehmen
- die Dauer der Beschäftigung
- die Berufsbezeichnung
- die Tätigkeitsbeschreibung
- Unterschrift
Das einfache Zeugnis spielt in der Praxis kaum eine Rolle. Die meisten Arbeitgeber fordern ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, um den neuen Arbeitnehmer besser kennenlernen zu können. Gegenüber dem ist ein einfaches Zeugnis dann zu empfehlen, wenn der Arbeitnehmer von einer eher schlechten Bewertung ausgeht.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis ist das qualifizierte Zeugnis weitaus umfassender und sollte grundsätzlich folgende Bestandteile aufweisen:
Überschrift
In der Überschrift erlangt man schnell Auskunft über die Art des Zeugnisses, z.B. Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis oder einfach nur Zeugnis.
Einleitung
In der Einleitung sollen Angaben zur Person des Arbeitnehmers, Beschäftigungsbeginn und -ende und zur Berufsbezeichnung gemacht werden. Hier können auch Angaben zu Voll- oder Teilzeit erfolgen.
Unternehmensbeschreibung
Die Unternehmensbeschreibung gibt einen kurzen Einblick in das Arbeitsumfeld. Üblicherweise werden Namen, Rechtsform, Organisationsstruktur und Mitarbeiterzahl genannt. Auch die Kerntätigkeiten des Arbeitnehmers sollten genannt werden.
Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich kann stichpunktartig oder im Fließtext dargestellt werden. Dies sollte so genau und vollständig wie möglich erfolgen.
Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung ist der wichtigste Teil des Zeugnisses und sollte regelmäßig Angaben zum Fachwissen, zur Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg aufweisen. Bei Führungskräften ist auch etwas zur Führungsleistung zu sagen.
Zufriedenheitsformel
Die Zufriedenheitsformel gibt Aufschluss über die Gesamtbewertung. Hierbei beispielhaft für die Note „sehr gut“ ist folgende Formulierung: „Herr/Frau hat die ihm/ ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“
Das Ergebnis der Zufriedenheitsformel muss aber auch mit der Bewertung in den Teilbereichen übereinstimmen. Anderenfalls ist die Bewertung nicht glaubhaft.
Verhaltensbeurteilung
Die Verhaltensbeurteilung soll über das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden informieren.
Schlussformel
Auch die Schlussformel gibt Aufschluss über die Wertschätzung des Arbeitgebers. Im besten Fall kommt das Bedauern über die Beendigung, Dank für geleistete Arbeit und gute Wünsche für die berufliche und private Zukunft zum Ausdruck. Ist die Schlussformel nicht vollständig, relativiert dies eine gute Benotung.
Unterschrift
Unterzeichner eines Arbeitszeugnisses muss immer ein ranghöherer Mitarbeiter sein. Ein hoher Rang des Unterzeichnenden gilt als hohe Wertschätzung gegenüber dem Arbeitnehmer.
Das Ausstellungsdatum sollte immer der letzte Beschäftigungstag sein. Sonst geht man von einer fristlosen Kündigung ausgeht.
Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Benotung, dass der Arbeitgeber Umstände für eine schlechte Benotung (ab „ausreichend“, Note 4) zu beweisen hat. Dem entgegen obliegt dem Arbeitnehmer hingegen die Beweislast für eine Benotung ab „gut“, Note 2. Es lohnt sich als Arbeitnehmer immer jegliches positive Feedback, sehr gute Arbeitsergebnisse, etc. zu sichern. Damit können bei einem etwaigen Zeugnisstreit alle notwendigen Umstände darlegt werden.
Grundsätzlich verjährt der Zeugnisanspruch verjährt nach drei Jahren. Letztendlich kann diese Frist auch kürzer ausfallen. Dies musste arbeitsvertraglich vereinbart werden. Damit ist die unverzügliche Geltendmachung des Zeugnisanspruches ratsam.
Übrigens nehmen viele Arbeitgeber Zeugnisvorschläge dankend entgegen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen bestimmten Wortlaut besteht allerdings nicht.
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