Verkehrsunfall: wer trägt die Anwaltskosten?
Es ist ratsam, einen Anwalt einzuschalten
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist vor allem deshalb ratsam, da dem Geschädigten die Versicherung des Unfallverursachers als mächtiger Gegner gegenübersteht. Versicherungen wickeln täglich eine Vielzahl von Verkehrsunfällen ab und sind naturgemäß stets bestrebt, den Regulierungsaufwand gering zu halten. Es gehört mittlerweile zu fast jedem Verkehrsunfall dazu, dass die Versicherung Schadenersatzpositionen des Geschädigten kürzt oder insgesamt ablehnt. Unfallopfer dürfen daher auch bei einfach gelagerten Sachverhalten und unstreitigen Haftungsverhältnissen einen Anwalt beauftragen und die Kosten erstattet verlangen.
Vorgerichtliche Anwaltskosten
Die Anwaltskosten des Geschädigten sind als sogenannte Sachfolgeschäden im Rahmen der Haftungsquote durch den Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Anwaltskosten im Spannungsverhältnis zwischen Auftrag und Regulierungswert
Die gegnerische Versicherung wird die Anwaltskosten jedoch nur verhältnisanteilig übernehmen, insoweit sie die durch den Anwalt geltend gemachten Schadenersatzansprüche als berechtigt ansieht. Der Gegenstandswert, nach dem sich die Anwaltskosten richten, wird dann nach dem Regulierungswert bemessen. Ein Beispiel:
Der Mandant beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Versicherung. Der Mandant geht dabei davon aus, dass der unfallgegnerische Fahrer den Unfall allein verschuldet hat. Der Schaden beträgt 5.000,00 €.
Die Anwaltskosten belaufen sich auf 492,54 €. Es stellt sich später heraus, dass die gegnerische Versicherung nur zu 75 % haftet. Die Versicherung hat die Anwaltskosten daher nur aus der geleisteten Entschädigung iHv. 3.750,00 € zu berechnen und zu erstatten. Aus dem Regulierungswert berechnet betragen die Anwaltskosten lediglich 413,64 €. Für die Gebührendifferenz iHv. 78,90 € muss der Geschädigte mangels abweichender Vereinbarung aufkommen. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, insoweit sie von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen werden.
Eine sorgfältige Überprüfung der Sach- und Rechtslage führt idR. dazu, dass Ihr Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten gut abschätzen kann und lediglich das fordert, was Ihnen auch tatsächlich zusteht und sich ggf. vor Gericht durchsetzen lässt.