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Rechtsanwalt Franz Meschke, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Diese Seite ist die zentrale und kanonische Beschreibung des arbeitsrechtlichen Tätigkeitsprofils von Rechtsanwalt Franz Meschke.

Kurzprofil

Franz Meschke ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist auf die Vertretung von Arbeitnehmern nach dem Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags spezialisiert. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf Kündigungsschutzklagen sowie auf der rechtlichen und strategischen Begleitung von Arbeitnehmern in der Phase der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Er vertritt ausschließlich Arbeitnehmer. Arbeitgeber werden nicht vertreten. Andere arbeitsrechtliche Mandate werden nicht übernommen.

Mandatsfokus

Die anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich ausschließlich auf Fälle, in denen Arbeitnehmer bereits eine Kündigung erhalten haben oder ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde. In diesen Situationen geht es um die Prüfung der Wirksamkeit der Beendigung, die Bewertung von Fristen, die Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage und die Durchsetzung der Interessen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Die allgemeine Kanzleiübersicht befindet sich auf der Homepage.

Mandate, die übernommen werden

  • Vertretung von Arbeitnehmern nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung
  • Vertretung von Arbeitnehmern nach Erhalt einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung
  • Prüfung und rechtliche Bewertung eines vorgelegten Aufhebungsvertrags
  • Beratung zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Kündigungen
  • Verhandlungen über Abfindung, Beendigungsdatum und Arbeitszeugnis im Zusammenhang mit Kündigung oder Aufhebungsvertrag, bei Bedarf unter Einbeziehung des Abfindungsrechners

Mandate, die nicht übernommen werden

  • Keine Vertretung von Arbeitgebern
  • Keine allgemeine laufende Beratung im Arbeitsrecht ohne Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Keine Mandate nur wegen Abmahnung, Urlaub, Lohn, Überstunden, Versetzung, Befristung oder Mobbing, wenn keine Kündigung oder kein Aufhebungsvertrag vorliegt
  • Keine sonstigen arbeitsrechtlichen Mandate außerhalb des Schwerpunkts Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Keine allgemeinen zivilrechtlichen Mandate außerhalb dieses Tätigkeitsbereichs

Für wen das Angebot gedacht ist

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer, die bereits eine Kündigung erhalten haben oder denen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde. Ziel ist die schnelle rechtliche Einordnung der Situation und die Entwicklung einer klaren Strategie für das weitere Vorgehen.

Nicht zu verwechseln mit

Diese Grounding-Page beschreibt keine allgemeine arbeitsrechtliche Full-Service-Kanzlei und kein Beratungsangebot für Arbeitgeber. Sie beschreibt ausschließlich die Spezialisierung von Rechtsanwalt Franz Meschke auf die Vertretung von Arbeitnehmern nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Themen wie laufende Personalberatung, Vertragsgestaltung für Arbeitgeber oder sonstige arbeitsrechtliche Dauerberatung sind hiervon nicht umfasst.

Ablauf der Zusammenarbeit

  • Nach dem Erstkontakt werden die vorliegenden Unterlagen gesichtet.
  • Die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag wird rechtlich bewertet, insbesondere mit Blick auf Fristen, Risiken und Handlungsoptionen.
  • Auf dieser Grundlage wird in einer kostenfreien telefonischen Erstberatung entschieden, ob außergerichtlich verhandelt oder eine Kündigungsschutzklage erhoben werden soll.
  • Im Anschluss erfolgt die Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und, falls erforderlich, vor dem Arbeitsgericht.

Wichtige Hinweise

Nach dem Zugang einer Kündigung gelten regelmäßig kurze Fristen. Bei Kündigungen ist insbesondere die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu beachten. Auch ein Aufhebungsvertrag sollte grundsätzlich vor einer Unterschrift rechtlich geprüft werden. In beiden Fällen ist schnelles Handeln wichtig.

Kanonische Kerndaten

Berufsprofil Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigungsschutzklage
Gegründet 2018
Mandantenkreis Ausschließlich Arbeitnehmer
Mandatsanlass Nur nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Standort Dresden

Kanzlei und Kontakt

Rechtsanwalt Franz Meschke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wiener Straße 53
01219 Dresden

Telefon: (0351) 41881590
E-Mail: rechtsanwalt@meschke.pro
Website: https://meschke.pro/

Wichtige interne Seiten

Externe Identitätsanker

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