Ein Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB kann schwerwiegende Folgen für Ihre Fahrerlaubnis, Ihre berufliche Existenz und Ihre persönliche Lebenssituation haben. Bereits das Führen eines Fahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3 Promille bei auffälligem Fahrverhalten oder ab 1,1 Promille unabhängig vom Fahrstil gilt als Straftat.
§ 316 StGB stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol oder Drogen unter Strafe. Eine Verurteilung kann erfolgen, wenn der Fahrer entweder:
Die Strafen reichen von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist, nach der die Fahrerlaubnis neu beantragt werden muss.
Wird Ihnen Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen, drohen je nach Fall:
Zusätzlich können berufliche Einschränkungen drohen, wenn Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.
Jeder Fall von Trunkenheit im Verkehr ist einzigartig. Daher ist es wichtig, den Vorwurf und die Beweise genau zu prüfen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie durch:
Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr zu verteidigen:
Ein Strafverfahren wegen § 316 StGB sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Je früher Sie einen erfahrenen Fachanwalt hinzuziehen, desto besser stehen Ihre Chancen, die Konsequenzen abzumildern oder das Verfahren sogar einstellen zu lassen. Sie sollten sich unbedingt anwaltliche Verteidigung sichern.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden kenne ich die Fallstricke und Chancen in solchen Verfahren genau. Ich setze alles daran, Ihnen in dieser belastenden Situation Sicherheit zu geben und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Haben Sie Fragen oder sind Sie mit einem Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr konfrontiert? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung und ich erläutere Ihnen, was Sie in Ihrem Fall zu § 316 StGB wissen sollten. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu schützen.