Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht & Verkehrsrecht

Haben Sie eine Kündigung, einen Bußgeldbescheid erhalten oder waren an einem Verkehrsunfall beteiligt? Bei diesen, aber auch vielen anderen Rechtsfragen, gibt Ihnen eine Erstberatung vom Anwalt eine erste rechtliche Hilfestellung. Ich nehme mich Ihrer Sache gern an.

Franz Meschke, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Franz Meschke

Gern prüfe ich in einem unverbindlichen Telefonat, ob ich Ihnen in Ihrer Rechtssache weiterhelfen kann. Für eine erste rechtliche Beratung entstehen Ihnen als Verbraucher höchstens die Gebühren nach § 34 RVG iHv. 190,00 € (netto) zzgl. Postauslagenpauschale und Umsatzsteuer, also insgesamt 249,90 € (brutto). Die Gebühr wird auf die Gebühren der Folgetätigkeit angerechnet, die sich nach dem Gegenstandswert richten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Mit Unternehmern schließe ich idR. Vergütungsvereinbarungen, die eine Stundenhonorabrechnung vorsehen. Im Verkehrszivilrecht übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten im Rahmen ihrer Eintrittspflicht.

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