Mindestlohn steigt auf 10,45 €

Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,35 € stufenweise auf 10,45 € angehoben.

Hier die Stufen im Einzelnen:

  • Ab 1. Januar 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn 9,50 € brutto pro Zeitstunde betragen.
  • Ab 1. Juli 2021 steigt er auf 9,60 € brutto,
  • ab 1. Januar 2022 auf 9,82 € brutto
  • und zum 1. Juli 2022 wird er 10,45 € brutto betragen.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil sagt dazu:

Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben. Daher werden wir auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann.

Pressemitteilung des BMAS v. 28.10.2020

Der gesetzliche Mindestlohn ist die durch das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) festgelegte Lohnuntergrenze. Derzeit gilt aufgrund der Zweiten Mindestlohnanpassungsverordnung ein Mindestlohn von 9,35 € brutto pro Stunde. Aufgrund der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung wird der Mindestlohn ab Januar 2021 steigen. Daneben gelten weiterhin branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

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