In der Probezeit geblitzt? Aufbauseminar

Die Probezeit dauert zwei Jahre

Fahranfänger sind statistisch betrachtet besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Um dem entgegenzuwirken, wird der Führerschein anfangs zunächst als Führerschein auf Probe erteilt. Gemäß § 2a Abs. 1 StVG dauert die Probezeit zwei Jahre.

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen.

§ 2a Abs. 1 StVG

Bußgeld: welche Konsequenzen drohen?

Ob Fahranfängern besondere Konsequenzen drohen, hängt von der Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit oder der Verkehrsstraftat und damit mittelbar auch von der Höhe des Bußgelds ab.

Die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erfolgt nach Anlage 12 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Diese unterteilt die Verstöße in sogenannte A- und B-Verstöße.

A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße

Ein A-Verstoß hat die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Zu den A-Verstößen zählen beispielsweise die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, das nach § 142 StGB bestraft wird. Bei den Ordnungswidrigkeiten zählen z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw von mehr als 20 km/h hierzu.

B-Verstöße wiegen weniger Schwer

Zu den weniger schwerwiegenden Straftaten gehört auch die nach § 229 StGB strafbare fahrlässige Körperverletzung. Außerdem wiegen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw von bis zu 20 km/h und Parkordnungswidrigkeiten weniger schwer.

Aufbauseminar

Wenn der Fahranfänger in der Probezeit geblitzt wird, dabei mehr als 20 km/h zu schnell war oder durch einen anderen schwerwiegenden Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit auf, wird das Straßenverkehrsamt ein Aufbauseminar anordnen. Der Fahranfänger muss für die Kosten des Aufbauseminars aufkommen. Außerdem verlängert sich hierdurch die Probezeit auf vier Jahre.

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