Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht sind wir anwaltlich hauptsächlich im Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und nach Ordnungwidrigkeiten tätig.

Das Verkehrszivilrecht betrifft die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Wir klären, welche Ansprüche Ihnen nach einem Unfall zustehen und machen diese gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Dabei berechnen wir Schmerzensgeld, prüfen Einwendungen der Gegenseite oder reagieren auf Kürzungen der Versicherung des Unfallverursachers.

Im Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen als Verteidiger zur Seite. Strafverfahren können sehr unangenehme Folgen haben. Oft wenden sich Personen an und, die mit dem Vorwurf der Unfallflucht oder fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert sind. Wir versuchen dann, möglichst einen Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine milde Strafe zu erreichen.

Der Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren soll z.B. zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sein. Der Rechtsanwalt im Verkehrsrecht fordert die Bußgeldakte an und entwickelt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Verteidigungsstrategie. Möglicherweise ist die Tat verjährt oder es gibt andere Gründe, die eine Verfolgung verhindert. Wenn erforderlich, dann lassen wir Geschwindigkeitsmessungen auch technisch durch einen Sachverständigen begutachten.

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