Kündigungsschutzklage

Nach Erhalt einer Kündigung ist für viele Arbeitnehmer die Frage danach, ob es sich lohne eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Wir beraten Sie gern dazu und vertreten Ihre Interessen insbesondere in Dresden, Leipzig und Erfurt.

Damit eine Kündigungsschutzklage erfolgreich bei Gericht eingereicht werden kann, ist es notwendig verschiedene Dinge zu prüfen. Wir als Spezialisten stehen Ihnen dabei gern mit Rat und Tat zur Seite. Fragen Sie uns daher gern, sobald eine Kündigung ins Haus steht. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Die gesetzlich festgelegten Fristen sind vergleichsweise kurz. Nach einem Beratungsgespräch können Sie abwiegen, ob das Einreichen einer Kündigungsschutzklage für Sie Erfolg haben wird. Auf jeden Fall ist die Beratung durch einem Rechtsanwalt hilfreich, um Klarheit für die nächsten Schritte zu erhalten.

Mit einer Kündigungsschutzklage erreichen wir regelmäßig folgende Dinge für unsere Mandanten: Zahlung einer angemessenen Abfindung, Aushändigung eines benoteten Arbeitszeugnisses oder eine längere Dauer der Anstellung. Je nachdem, welche Ziele Sie mit einer Kündigungsschutzklage verfolgen, werden wir in Verhandlung mit dem Arbeitgeber für Sie entsprechende Erfolge erzielen.

Mit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt erreichen Sie die gerechte Verteilung der Kräfte. Oftmals sind Unternehmen in der Lage durch geschickte Taktiken Ungleichgewicht zu Lasten der Arbeitnehmer zu erzeugen. Diese erkennen wir durch unser geschultes Auge schnell und treten professionell für Ihr Recht ein.

Die Kosten für die rechtliche Vertretung werden oftmals von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Sollten Sie nicht versichert sein, beraten wir Sie gerne zu den anstehenden Kosten. Diese setzten wir in Relation mit den Vorteilen, die Ihnen aus der Kündigungsschutzklage erwachsen. Dann haben Sie die Entscheidung darüber, welchen Weg sie nach der Kündigung gehen werden.

Nach oben scrollen