Insolvenz

Die Insolvenz: Schleudersitz für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen

Auch wenn die Insolvenz für die Betroffenen nicht angenehm ist, sie ist eine Chance für einen Neuanfang. Bevor der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Insolvenz erschaffen hat, gab es viele Kaufmänner, die sich das Leben genommen haben. Sie haben keinen anderen Ausweg aus der finanziell erdrückenden Lage gefunden. Durch die gesetzliche Grundlage zur Insolvenz ist dies nun verhindert.

Privatinsolvenz

Ein anderer Begriff für die Privatinsolvenz ist die „Verbraucherinsolvenz“. Diese kann darauf folgen, dass eine Privatperson die Rechnungen nicht mehr zahlen kann. In der Regel laufen durch Mietrückstände, Kredite und Kontoüberziehung hohe Summen auf. Ein Strudel, der nach einem Ausweg sucht. Die erste Anlaufstelle ist hier oftmals eine Schuldnerberatung: Unterlagen werden gesichtet, Geldströme aufgenommen und der aktuelle Schuldenstand ermittelt. Liegt eine Überschuldung vor, so kann jetzt noch außergerichtlich mit den Gläubigern verhandelt werden. Hat dies keinen Erfolg, ist eine Verbraucherinsolvenz das Mittel der Wahl. Eröffnet wird die Insolvenz durch das Insolvenzgericht mit dem Ziel, die Schulden der Privatperson zu erlassen. Diese Befreiung von der Restschuld wird in §286 Insolvenzordnung geregelt.

Die sogenannte Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz dauert bei Beantragung des Verfahrens ab dem 01.10.2020 lediglich drei Jahre. Für Antragsteller, die den Antrag auf Restschuldbefreiung, vor dem 01.10.2020 bei Gericht gestellt haben, müssen für sechs Jahre die Wohlverhaltensphase einhalten.

Insolvenz eines Unternehmens

Nicht nur für den Unternehmer, auch für die Angestellten ist die Insolvenz des Unternehmens einschneidend. Der Gesetzgeber hat mit einer Vielzahl von Gesetzen vorgegeben, wie in diesem Fall verfahren werden soll. Damit sollen die im Verfahren Beteiligten bestmöglich geschützt werden.

Dabei stellen sich insbesondere Arbeitnehmer regelmäßig Fragen wie:

  • Werde ich wirklich gekündigt?
  • Welche Änderungen gibt es jetzt bei meinem Lohn?
  • Was passiert mit meinen Urlaubsansprüchen?
  • Was ist, wenn die Firma von einer anderen übernommen wird?
  • Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf meine innerbetrieblichen Rentenansprüche?

Die Antworten auf diese Fragen hängen teilweise von der speziellen Konstellation Ihrer Situation ab. In unserem Artikel finden Sie viele Antworten:  Das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz. Haben Sie weitere Fragen? Gern stehen wir Ihnen zur Seite!

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