Kündigung

Sie haben von Ihren Arbeitgeber eine Kündigung bekommen? Besonders in Dresden, Leipzig und Erfurt vertreten wir Sie gern vor den jeweils zuständigen Gerichten.

Vorher prüfen wir gemeinsam Ihre jeweiligen Chancen und welche Ziele mit einer Kündigungsschutzklage erreicht werden sollen. So entstehen Ihnen verschiedene Vorteile. Diese beziehen sich zum Beispiel auf eine Abfindung, verbleibende Urlaubstage, ein entsprechend gutes oder sehr gutes bewertetes Arbeitszeugnis und den vereinbarten Kündigungszeitpunkt mit er damit gekoppelten Anrechnung auf das Arbeitslosengeld verbunden sein. Die Vorteile sind vielschichtig und je nach Beschäftigungsdauer, Gehaltshöhe und Art der Arbeit und Umständen der Kündigung verschieden. Eine individuelle Prüfung der vorliegenden Unterlagen schafft Klarheit.

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ermöglicht Ihnen einen Ausgleich der Kräfte. Setzen Unternehmen gegen einen einzelnen Arbeitnehmer oftmals eine ganze Personalabteilung und eigene hausinterne Anwälte. Mit einem starken Partner an Ihrer Seite wehren Sie sich gegen ungerechte Behandlung durch den ehemaligen Arbeitgeber.

Viele Kündigungen sind fehlerhaft oder nicht ausreichend. Schon kleine Formfehler oder Ungereimtheiten beispielsweise bei der Zustellung machen einen großen Unterschied aus. Auch wenn die Formalien der Kündigung eingehalten erscheinen: Dem geschulten Auge eines Rechtsanwalts springen Ungereimtheiten schnell ins Auge. Gezielte Fragen zum Kündigungszeitpunkt, Unterschrift des Kündigenden, Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter und andere Dinge ergeben ob sich eine gerichtliche Überprüfung lohnt.

Im Arbeitsrecht ist oftmals eine Einigung das Ziel beider Parteien. Diese Einigungsvereinbarung enthält dann verschiedene Punkte. Zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung, eine längere Beschäftigungszeit mit Freistellung des Arbeitnehmers und andere Vorteile. Mit dem sogenannten Vergleich kann das Kapitel der ehemaligen Anstellung dann fair beendet werden.

Unter Umständen bietet der Arbeitgeber auch an, die Kündigung zurückzunehmen. Manchmal ist dies auch eine gewünschte Option für den Arbeitnehmer.

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