Anhörungsbogen

Im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen wird den Betroffenen ein Anhörungsbogen zugesendet. Auch Zeugen erhalten diesen von der Behörde.

Anhörungsbogen für Betroffene: Der Betroffenenanhörungsbogen

Anhörungsbögen werden in folgenden Fällen versendet:

  • im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit
  • in Zusammenhang mit einer Straftat.

In beiden Varianten werden verschiedene Dinge abgefragt. Hierzu zählen:

  • Ihre Personalien, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum & Geburtsort
  • Informationen zur Tat und zum Tathergang
  • Benennung möglicher Zeugen oder anderer Beteiligter.

Mit Hilfe von einem Anhörungsbogen wird dem Beschuldigten die Möglichkeit gegeben, sich zur Tat zu äußern. Problem dabei ist jedoch, dass die Empfänger eines Anhörungsbogens oftmals den Wunsch verspüren, Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Damit könnten sie jedoch ihre rechtliche Situation schnell verschlechtern. Im Rahmen der damit durch die Behörde verbundenen Ermittlungen ist eine Verteidigung des Beschuldigten dadurch oftmals schwieriger. Einmal gemachte Einlassungen sind dann in der Akte zu finden.

Zu Angaben außerhalb der persönlichen Daten ist man nicht verpflichtet. Daher empfehlen wir unseren Mandanten regelmäßig, keine Aussagen zu machen. Nach einer Absprache mit den Mandanten und der rechtlichen Würdigung des jeweils vorliegenden rechtlichen Falles gibt dann gegebenenfalls der Rechtsanwalt Informationen an die jeweilige Behörde.

Man hat das Recht darauf, angehört zu werden. Die Pflicht dazu, bei der Anhörung dann aber inhaltliche Angaben zu machen, besteht jedoch nicht. Hier spricht man vom sogenannten Aussageverweigerungsrecht.

Zeugenfragebogen

Einen Zeugenfragebogen erhält der eventuelle Zeuge eines Verstoßes. Hier hat die Behörde beispielsweise den Fahrzeughalter ermittelt. Dieser erhält dann den Zeugenfragebogen, um Informationen über den Fahrer des Fahrzeugs anzugeben. In Deutschland gibt es die sogenannte Fahrerhaftung. Der Halter haftet also nicht für Vergehen, die durch den Fahrer des Fahrzeugs begangen worden.

Hier ist das Ignorieren des Fragebogens oftmals nicht ganz so einfach. Erhält die Behörde, bzw. Polizei, keine Antwort, so werden die Ermittlungen zumeist fortgeführt. Möglich ist, dass diese Sie dann persönlich vorlädt oder direkt an Ihrer Tür klingelt. Öffnet dann vielleicht sogar der Partner, welcher auf dem Blitzerfoto zu erkennen ist, haben die Beamten leichtes Spiel.

Dennoch besteht das Zeugenverweigerungsrecht in Bezug auf Informationen von Ehepartnern, Verlobten, Kindern und Verwandten in gerader Linie.

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