Abfindung

Im Arbeitsrecht wird im Zuge einer Kündigung oftmals eine Abfindung an den ehemaligen Arbeitnehmer gezahlt.

Diese wird in seltenen Fällen sogar vom Arbeitgeber aus angeboten. Oftmals muss jedoch erst auf dem Weg eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung erstritten werden. Manchmal ist es auch eine Mischung: Durch die Verhandlung und eventuelle Klage mittels eines Rechtsanwalts wird die Höhe der Abfindung verhandelt. Hier ist mit einer besseren Erfolgschance zu rechnen als ohne Anwalt. Dieser kann auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwälten verhandeln.

Stehen dem einzelnen Arbeitnehmer oft Personalabteilung oder sogar Rechtsbeistand entgegen, wird so das Gleichgewicht wieder hergestellt. Der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers tritt dann mit Fachkenntnis für dessen Rechte ein.

Die Höhe der Abfindung beläuft sich im Durchschnitt auf ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Anstellung im Unternehmen. Dies variiert, je nach Wohnort, Kündigungsgrund und Verhandlungsbereitschaft des ehemaligen Arbeitgebers. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Abfindung den Richtwert erreicht oder sogar übersteigt, erhöht sich durch das Einschalten eines Anwalts.

Bei einem Rechtsbeistand erfahren Sie außerdem, welche Rechte Ihnen zusätzlich zustehen und wie Sie diese durchsetzen können.

Damit keine Fristen versäumt werden, ist es notwendig, möglichst direkt nach Erhalt der Kündigung das Gespräch mit einem Rechtsanwalt zu suchen. Durch eine Erstberatung und die Prüfung der vorhandenen Unterlagen schätzt dieser schnell ein, welche Chancen für den Arbeitnehmer bestehen. Mit den daraus gewonnenen Informationen kann der Arbeitnehmer dann entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.

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