Arbeitszeugnis

Zum Thema Arbeitszeugnis erreichen uns eine Vielzahl von Fragen. Diese sind unter anderem:

  • Was muss in sehr guten Arbeitszeugnissen enthalten sein?
  • Was muss ein Zeugnis mindestens einbeziehen?
  • Welche Wörter dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht enthalten sein?
  • Was muss in einem qualifizierten Arbeitszeugnis stehen?

Diese Fragen können allgemein beantwortet werden. Jedoch ist es stets am Besten, das jeweilige Zeugnis direkt durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Hier examiniert der Rechtsanwalt, ob Fehler oder mögliche negative Phrasen enthalten sind. Sprechen Sie uns dazu gern an.

Was muss ein gutes Arbeitszeugnis mindestens enthalten?

Zu unterscheiden ist zwischen einem einfachen und einem qualifiziertem Arbeitszeugnis. Die einfache Variante enthält lediglich die Personalien des Arbeitnehmers, Kontaktdaten des Arbeitgebers sowie Informationen dazu, welche Stelle besetzt wurde (Tätigkeitsbeschreibung, Berufsbeschreibung). Letztendlich noch die Dauer der Beschäftigung sowie eine Unterschrift.

Im qualifizierten Arbeitszeugnis finden sich darüber hinaus noch eine Beschreibung des Unternehmens. Unter anderem das Tätigkeitsfeld, die Anzahl der Mitarbeiter und die Kerntätigkeit des Arbeitgebers.

Danach werden möglichst vollständig und genau der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers beschrieben. Zusätzlich wird dann dessen Leistung bewertet und Angaben zum Fachwissen gemacht. Innerhalb der Verhaltensbeurteilung wird dann das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden informiert.  Schlussendlich erfolg eine Zufriedenheitsformel sowie eine Schlussformel bei der im besten Fall das Bedauern über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgedrückt wird. Mit der Unterschrift wird das Zeugnis abgerundet.

Was sollte nicht in einem Zeugnis stehen?

Damit ein Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer positiv ausfällt, sollten keine Einschränkungen, doppelte Verneinungen und mehrdeutige Phrasen enthalten. Weiterhin dürfen schlechte Leistungen nicht konkret genannt werden. Alle Aussagen müssen dem Arbeitnehmer gegenüber wohlwollend sein. Das Zeugnis muss außerdem eine, der Betriebszugehörigkeit entsprechende Länge enthalten.

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