Bußgeldbescheid erhalten? Infos zum Bußgeldverfahren.

Anhörung durch die Verfolgungsbehörde

Tätig wird die Polizei oder die Ordnungsbehörde. Entweder wird der Betroffene unmittelbar auf frischer Tat angesprochen, die Personalien aufgenommen und ggf. zum Tatvorwurf befragt. Bei fest installierten Geschwindigkeitsmessanlagen, Blitzern also, versendet die Behörde nach Prüfung der Unterlagen einen Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter. Der Fahrzeughalter kann vom Fahrer abweichen. Doch nur der Fahrer ist für die Tat zur Verantwortung heranzuziehen. Dem Fahrzeughalter wird die Gelegenheit gegeben, den Fahrer zu benennen oder sich selbst zum Vorwurf zu äußern.

Zustellung des Bußgeldbescheids

Wurde, zum Beispiel nach Auskunft des Halters auf dem Anhörungsbogen, der Fahrer ermittelt, wird ihm ein Bußgeldbescheid im gelben Umschlag zugestellt. Bei dieser förmlichen Zustellung, der Zustellung mit Postzustellungsurkunde, vermerkt der Postbote den Zeitpunkt der Zustellung und protokolliert die Zustellung gegenüber der Behörde. Der Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheids ist für die Prüfung der Verfolgungsverjährung relevant.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid enthält i.d.R. eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Rechtsbehelfsbelehrung nennt auch die zweiwöchige Frist, innerhalb der gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden kann. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, d.h. das Bußgeld muss nach Einlegung des Einspruchs bis zur rechtskräftigen Entscheidung zunächst nicht bezahlt werden. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Um die Frist zu wahren reicht es aus die Erklärung abzugeben, dass man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Behörde einlegt.

Einspruchsbegründung

Im weiteren Ablauf des Bußgeldverfahrens ist es möglich den Einspruch ggf. zu begründen. Es empfiehlt sich für den Betroffenen jedoch nicht, den Einspruch selbst und ohne vorherige anwaltliche Beratung zu begründen. Oftmals werden sonst in der Einspruchsbegründung nur noch weitere Einlassungen gemacht, die den Tatvorwurf tragen.

Daher sollten Betroffene frühzeitig, möglichst nach Erhalt des Anhörungsbogens, einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der Rechtsanwalt wird sich bei der Verfolgungsbehörde als Bevollmächtigter anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Die Behörde wird die Bußgeldakte dann in die Kanzlei zur Einsichtnahme und Prüfung übersenden. Der Rechtsanwalt kann anschließend beurteilen, ob der Verstoß vielleicht bereits verjährt ist oder Verfahrensfehler gegen die Rechtmäßigkeit des ergangenen Bescheids sprechen.

Es kommt sogar vor, dass die Behörde das Verfahren einstellt und von einer Aktenversendung absieht. Dies geschieht teils auch deshalb, weil ein Sachbearbeiter der Behörde den Akteninhalt anders würdigt und die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Überprüfung für gering erachtet.

Beauftragung eines Sachverständigen

Bei Geschwindigkeitsverstößen kann es zudem sinnvoll sein, die Messung durch einen Sachverständigen näher überprüfen zu lassen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn hohe Bußgelder oder ein Fahrverbot drohen. Der Sachverständige wird dann u.a. die gesamte Messreihe, die ordnungsgemäße Funktion und sachgemäße Bedienung der Messanlage überprüfen. Auch hier ist es möglich, Fehler zu finden, die zu einer Reduzierung des Bußgeldes, bzw. des Fahrverbotes oder sogar zum Freispruch führen können.

Einspruchsentscheidung

Nach Überprüfung des Einspruch entscheidet die Bußgeldstelle darüber, ob dem Einspruch stattgegeben wird oder ob der Bescheid gerichtlich zu prüfen ist. Hält die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid aufrecht, so übergibt sie ihn über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Dort befasst sich ein Bußgeldrichter mit der Ordnungswidrigkeit und wird einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Bei diesem muss in der Regel der Betroffene anwesend sein. Im Zuge des gerichtlichen Hauptverfahrens kommt es entweder zu einer Einstellung, einem Freispruch oder einer Verurteilung. Gegen die Verurteilung kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, als Rechtsmittel die Rechtsbeschwerde eingelegt werden.

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