Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer z.B. nach Kündigungen oder Abmahnungen, überprüfe ein erhaltenes Arbeitszeugnis auf versteckte Formulierungen oder beantworte Fragen zur richtigen Eingruppierung.

Ich helfe gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, prüfe die Wirksamkeit von Befristungen oder unterstütze schwerbehinderte Arbeitnehmer beim Kampf um ihren Arbeitsplatz oder Schadenersatz nach unzulässigen Ablehnungen.

Auf Arbeitgeberseite entwerfe ich Arbeitsverträge oder verteidige gegen vertragswidriges Verhalten.


Über interessante Rechtsfragen des Arbeitsrechts berichte ich in meinem Blog:

Vorstellungsgespräch

Franz Meschke, LL.M.
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Franz Meschke

Haben Sie eine Kündigung erhalten, dann ist die schnelle Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage besonders wichtig. Gemäß § 4 S. 1 KSchG gilt: will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Klage erheben.

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